Aktuelle Regelung bei Praxisbesuchen

Liebe Patienten, in unserer Praxis gilt eine freiwillige Maskenpflicht.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Sollten Sie selbst Erkältungssymptome( Husten, Schnupfen, Fieber etc.)
sagen sie bitte telefonisch die Termine ab oder besprechen sie mit uns telefonisch das bestmögliche weitere Vorgehen.

 

  • Update: 11/2022
    Wir wurden erneut geprüft:
    Abermals beim Hygiene Test – Note: SEHR GUT

In meiner Praxis bleiben Ihnen Wartezeiten erspart!

Sie erhalten von Beginn an vereinbarte Termine.

Terminabsagen

Kurzfristige Therapieausfälle und die damit entstehenden Lücken, lassen sich schwer mit anderen Patienten ausgleichen.
Wir bitte daher um Ihr Verständnis, dass versäumte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, Ihnen in Rechnung gestellt werden müssen.
Sollten Sie also durch Krankheit oder wichtige Gründe an der Wahrnehmung der Therapie gehindert werden, sagen Sie rechtzeitig und möglichst zeitnah Bescheid.

Kontinuierliche Behandlung ist ein Meilenstein Ihres Erfolges

Um Ihnen den größtmöglichen Therapieerfolg zu gewährleisten, ist dazu eine regelmäßige und kontinuierliche Behandlung unbedingt notwendig. Bei einmaliger Behandlung pro Woche verschiebt sich bei einem einzigen Ausfall bereits das Intervall auf zwei Wochen. Durch wiederholte Therapielücken wird der Behandlungserfolg gefährdet.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Informationen rund um Ihr Rezept und Ihre Behandlungen in unserer Praxis.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Anmeldung sowie unsere Therapeuten gerne zur Verfügung.

Privat versicherte Patient*innen

  • Das Rezept darf maximal ein Jahr alt sein, immer mehr Kassen setzen individuell diese Regelungen außer Kraft. Wir empfehlen Ihnen binnen eines Monats das Rezept zu beginnen, bei späterem Beginn bitten wir sie für die Kostenübernahme bei Ihrer Kasse rückzufragen und gegebenenfalls eine neue Verordnung ausstellen zu lassen.
  • Zum Abschluss der Behandlung bekommen Sie von uns eine Rechnung inklusive des Rezeptes. Bitte begleichen Sie die Rechnung und reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein, sodann bekommen sie je nach Ihrem Tarif die Leistung erstattet.

Gesetzlich versicherte Patient*innen

  • Nach der Ausstellung des Rezeptes durch den Arzt muss innerhalb von 14 Tagen die Behandlung begonnen werden. Bei einer Unterbrechung von mehr als 10 Tagen während der Behandlung muss das Rezept abgebrochen werden. Wenn diese Fristen überschritten werden, benötigen wir eine neue Verordnung, da die somit ungültige Verordnung von der Krankenkasse nicht mehr angenommen wird.
  • Die Krankenkasse bezahlt nicht den vollen Rezeptwert, Sie als Patient haben einen gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes und 10€ Praxisgebühr zu tragen, den sie zu Beginn des Rezeptes (spätestens zum 2. Termin) zu entrichten haben.

Berufsgenossenschaft:

  • Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und dürfen nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden.
  • Eine Zuzahlung ist nicht zu entrichten
  • Bei Krankheit oder Unterbrechung der Therapie melden sie sich bitte unverzüglich bei Ihrer BG.
  • Bitte informieren Sie sich bezüglich Ihres Eigenanteils sowie eventueller Genehmigungsverfahren vor Therapiebeginn bei Ihrer Zuständigen Krankenkasse.

  • Zum Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnbung inklusive aller nötigen Unterlagen. Bitte begleichen Sie diese Rechnung und reichen Sie die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie bekommen von dieser, bis auf Ihren gesetzlichen Eigenanteil, die Kosten rückerstattet.

Für alle Verordnungen gilt, das falls nach unserer Prüfung das Rezept nicht den Heilmittelrichtlinien entspricht,
muss dies vom Arzt mit Stempel und Unterschrift korrigiert werden.